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Edmund Schönenberger

Rechtsmittel    Antrag    Begründung    Erweiterte Begründung    Scheinheiligkeit    Freiheitsberaubung    Menschenrechte  !
Betrug    Vögte    Willkür    Der Tipp .
Weil es Uns so gefällt
 
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Die "letzte" Beschwerde

Edmund Schönenberger

Rechtsanwalt

Katzenrütistr. 89, 8153 Rümlang, Tel. 01 818 07 33, Fax 818 08 71, PC 80-48332-1

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[Fortsetzung]

 

1
 
 
24. Alle Tötungen, die ins Konzept der Herren passen, werden nicht in Frage gestellt, sondern legitimiert. Todesstrafe abgeschafft, Hinrichtung gestattet.
 
25. Es existieren keine Statistiken darüber, welche Herrschaftsform der Vergangenheit weltweit am meisten Tote produziert hat. Doch auch ohne solche Statistiken ist heute - noch ehe das Jahrhundert zu Ende gegangen ist - schon klar, dass es das mit Abstand blutigste gewesen ist.
 
Der Schweiz nützt nichts, den Unschuldsengel zu mimen: Als eine der eifrigsten hat sie mit ihren Technologien und Waffenindustrien auf praktisch sämtlichen Kriegsschauplätzen dieses Jahrhunderts wacker mitgemischelt. Heute noch hütet sie brav die Blutgelder der Diktatoren. Sie wird mit wenig schmeichelhaften Titeln, als Kriegsprofiteurin und als Hure, ihren zweifelhaften Ruhm besiegeln.
 
26. Dieses und wohl auch noch das nächste werden als Jahrhunderte der Demokratie in die Annalen der Geschichte eingehen. Es ist anzunehmen, dass Begriffe wie Freiheit, Demokratie und Menschenrecht im Urteil der Zukunft zum gleichen Schimpfwort verkommen werden, wie die seinerzeit hochgeachtete Inquisition. Zweifellos werden die Völker dannzumal mit nicht minder vertrackten Ordnungen von ihren Herrschern wie eh und je übers Ohr gehauen werden.
 
 
27. À propos Menschenrechte.
 
Von den Direktoren psychiatrischer Anstalten gedungenes Personal jagt seinen Opfern Stromstösse durch den Körper oder fesselt sie und pumpt mittels Injektionsnadeln chemische Flüssigkeiten in die Blutbahnen, welche das Bewusstsein rauben.
Das ist ganz klar Folter.
 
Wiewohl der Art. 3 der Europ. Menschenrechtskonvention die Folter verbietet und im Gegensatz zu den übrigen Menschenrechten keine gesetzlichen oder sonstigen Ausnahmen zulässt, haben Sie in einem jüngsten Entscheid solche Foltermethoden sanktioniert.
 
Die tausendfachen Verbrechen gegen das Menschenrecht auf Freiheit (Art. 5 EMRK) sind schon zur Sprache gekommen.
Auch über die Verstösse gegen die weiteren Menschenrechte könnte ich ein Liedlein singen.
 
Die Proklamation der Menschenrechte ist als Rückschritt zu verzeichnen. Der Mensch ist und bleibt, auch wenn man ihm die edelsten Bestimmungen um die Ohren wedelt, was er schon immer war: homo homini lupus. Machtgier, Dominationsbedürfnis, Geltungstrieb und das daraus resultierende ewige Gerangel um die Herrschaft garantieren das tägliche Chaos. Die Menschenrechte liegen da völlig quer. Mit der Natur des Menschen haben sie nichts gemein. Sie sind Fiktion bloss, gezündet vom ebenso ewigen Bedürfnis, der Mühsal hienieden zu entrinnen.
 
Mehr noch. Die durch die Menschenrechte geweckten Hoffnungen verschlimmern die Lage. Schlimm genug nämlich, dass Menschenrechtsverbrechen allgegenwärtig sind. Die kathedrale Verkündung, es sei alles menschenrechtens, ist widerlich, gleicht der Auschwitzlüge: Die Verbrechen werden durch Leugnung gekrönt, die Opfer doppelt getroffen.
 
Die verbrieften Menschenrechte provozieren geradezu solches Unheil. Mit viel Propaganda hat man die Buchstaben durchgeboxt und sie sich vor allem zu Nutzen gemacht, um mit den Fingern auf die anderen zu zeigen und so von den eigenen Schandtaten abzulenken: "Nein, wir sind nicht so, wie die dort, wir achten die Menschenrechte". Da das Unglück in den eigenen vier Wänden eben halt doch ständig passiert, bleibt die Möglichkeit, dazu zu stehen, schon rein psychologisch versperrt.
 
Auf solche Weise ist die Schweiz, in welcher sich die Verbrechen gegen die Menschenrechte jagen, zur Bilderbuchlegende emporgejubelt worden.
 
28. Sie werden einwenden, es sei höchst ungerecht von mir, so gegen dieses Land und seine heiligen Institutionen zu wettern. Gerade mein Beispiel beweise, dass der Rechtsschutz funktioniere, hätten Sie doch - bei generellen Erfolgschancen von 5 - 10 % (Tendenz sinkend) - rund 30 % meiner Beschwerden gutgeheissen und sei meine Ausbeute bei der Menschenrechtskommission und dem Europ. Gerichtshof in Anbetracht der schon genannten Drei- Promille-Chance mit 50 % Zulassungen bzw. 33 % Gutheissungen als geradezu sensationell zu bezeichnen.
 
 
29. Das bringt mich auf die Idee, als amtierender Meister unter den Anwaltsgenossen mit dem Rekord an Straf-, Standes- und Ordnungsverfahren ein bisschen aus der Schule zu plaudern.
Kaum hatten sich die Tore des von mir 1975 in Zürich mitbegründeten Anwaltskollektivs geöffnet, brummten uns die hiesigen Anwaltswächter saftige Bussen auf, dito als ich mit anderen Kollegen Hungerstreikerklärungen von Untersuchungshäftlingen der Presse zuspielte.
 
In wiederum neuer Besetzung verteidigten wir einen Mann und eine Frau, die unter folgendem Regime im Berner Amtshaus einsassen: Eine ganze Etage war geräumt worden. Je am entferntesten Ende zweier Gebäudeflügel wurden die beiden in zwei Hochsicherheitszellen gesteckt. Auch die darunter- und darüberliegenden Zellen waren geleert worden. Jegliche Kommunikation wurde vollkommen unterbrochen. Es gab keine Briefe, keine Besuche, keine Zeitungen, keine Gegenstände, keine Radiotöne, keinen Spaziergang, nichts, nichts, nichts. Dazu lief ununterbrochen eine Fernsehkamera und brannte 24 Stunden lang das Licht. Das Essen und die Exkremente waren der einzige Ein- und Ausgang.
 
An Pressekonferenzen denunzierten wir diese Totalisolation als Folter. Die Berner entzogen uns sofort das Patent in ihrem Kanton, die Zürcher doppelten mit einem viermonatigen Berufsverbot nach. Die von unseren Klienten erhobene Folterbeschwerde wurde von der zuständigen Kommission für zulässig erklärt, vom Ministerkomitee des Europarats dann aber abgewürgt. Immerhin haben nicht weniger als 5 der 12 Minister unseren Foltervorwurf geteilt.
Anfangs der achtziger Jahre, als die Zürcher Justiz die Maske fallen liess und ihre wahre Fratze zeigte, fuhr ich mit meinem Velo durch eine Einbahnstrasse. Zwei Polizisten schleppten mich deswegen auf die Wache. Als ich mit einer Anzeige wegen Freiheitsberaubung reagierte, konterten die Ordnungshüter Monate später, als sie von meiner Anzeige Kenntnis erhielten, mit der falschen Anschuldigung, ich - unbewaffnet - habe sie - mit je einer Knarre in ihren Halftern - durch schwere Drohung in Angst und Schrecken versetzt. Die Strafuntersuchung gegen die beiden wurde eingestellt, ich schuldig gesprochen. (Ironie des Schicksals: Meine eidg. Nichtigkeitsbeschwerde ist nie behandelt worden, weshalb der Eintrag ins Vorstrafenregister unterblieb! - es scheinen da irgendwelche Heinzelmännchen am Werk zu sein).
 
Die Liste liesse sich beliebig erweitern. Zeitweise liefen nicht weniger als vier Verfahren parallel gegen mich.
 
In casu versucht's der Regierungsrat mit einem kleinen, giftigen Mückenstich.
 
30. Inzwischen bin ich gegen Erfolge und Angriffe gleichermassen immun geworden. Die herrschenden Verhältnisse beurteile ich nicht aufgrund meiner persönlichen Resultate, sondern wie sie allgemein zu beobachten sind. Angriffslustige Büttel bekommen nur noch zu hören, dass es mir scheissegal ist, mit oder ohne Vorstrafen, Titel, Bussen, Vorhaltungen über Gebühr oder dergleichen ins Grab zu steigen. Im Idealfall werde ich den hiesigen Plutokraten samt ihren Ministranten dereinst so viele Schulden hinterlassen, wie sie mir Tribute abgepresst haben.
 
Kein Gefängnis noch Anstalt kann mich schrecken. Alle meine Besuche zusammengezählt, habe ich mich beruflich wochenlang dort aufgehalten. Ich kenne die Verhältnisse. Sie werden von meinen sieben Jahren, die ich in schärfster Klausur einer innerschweizerischen Erziehungsanstalt bei rigidem Klingelplan und subtilsten Unterweisungen abgeklopft habe, in den Schatten gestellt. (Es hed all's nüt gnützt, ich bin em Tüfel glich ab em Charre gheit).
Den Tod fürchte ich nicht: mors certa, hora incerta. Es ist ohnehin verwunderlich, dass ich als Staatsfeind und Velofahrer bis jetzt überlebt habe.
 
31. Längst habe ich meine eigene Souveränität proklamiert. In meinem Land bin ich Bettler und König, Herr und Knecht, Toll- und Sanftmütiger, Ignorant und Philosoph, Hofnarr und General, Poet und Pfaff, kurz: ein Mensch mit allen Eigenschaften. Mein Staatsgebiet ist von der Grösse einer Fusssohle, ständig wandeln sich die Grenzen meines Reiches. Mit diesen nach Geld stinkenden Eidgenossen pflege ich bilaterale Beziehungen und mische mich in ihre inneren Angelegenheiten ein, wie sie sich in meine.
 
Dass sie mich in ihren Registern als Nummer führen, ficht mich nicht an. Das einzige, was mich formell noch mit der helvetischen Plutokratie verbindet, ist ein internationaler Steuervertrag. Da ich indessen meine Räson perfektioniert habe, nämlich all diesen angebotenen Schutt und Schund links liegen zu lassen, brauche ich praktisch keine Einnahmen, so dass für die Schweiz gerade noch eine Kopfsteuer in den Säckel fällt. Ausser Spesen also nichts gewesen. Ich fürchte, wenn das so weitergeht, wird sie mir bald einmal auch noch diesen letzten Staatsvertrag aufkünden.
Einen Pass brauche ich nicht. Ich beherrsche die Kunst, mich ohne solchen über die Schlagbäume zu schnorren. Die Wogen des Meeres auch bei grösstem Sturm allein mit einem Segelboot durchpflügend, betrete ich problemlos Europa, Afrika oder, falls es mich gelüstet, jede andere Kruste dieser Erde.
 
Bekanntlich pflegen alle Herrschaftssysteme wie die Zainen zu rinnen. Vor lauter Rinnen sehe ich schon gar keine Zainen mehr!
 
 
32. Es nimmt Sie sicher noch wunder, warum ich das Prozessieren gegen Sie ausgerechnet jetzt an den Nagel hänge.
 
Gute Frage.
 
Die Idee der Demokratie als Ausweg aus dem Elend der Vergangenheit ist an sich faszinierend. Dass das Elend trotz demokratischer Verfassungen nicht beseitigt worden ist, stiftet Verwirrung. Wer allerdings den von den Verfassungsschmieden inszenierten kapitalen Betrug entdeckt, hat keine Mühe mehr. Neben den vielen demokratischen Elementen haben sie als trojanisches Pferd die herrschende Eigentums-, Handels- und Gewerbeordnung in den Text geschmuggelt. Gegen solche plutokratische mussten die demokratischen Elemente zu Makulatur verkommen.
Wer im Betrug gefangen bleibt, ist dazu verdammt, unentwegt die in die Verfassung verpackte Doktrin der Plutokraten zu hüten.
 
Ich unterstelle Ihnen nicht, dass Sie selber Plutokraten sind. Kein König nimmt auf einem Ministersessel Platz! Da ich Ihre Vorbildungen bestens kenne, weiss ich, dass die wenigsten von Ihnen die herrschende Ordnung à fonds durchschauen. Die Universitäten schärfen den kritischen Blick nicht. Das Studium ist theorielastig. Praxis während des Studiums ist, wie Ihr oben dargestelltes Urteil in meiner Sache unterstreicht, unerwünscht.
Der Dünkel Ihres Amtes verdirbt, wenn nicht Ihren Charakter, so doch Ihre Optik. Einer Betrachtungsweise, die auf die Aufhebung Ihres Amtes hinausliefe, müssen Sie sich naturgemäss verschliessen.
 
Wollten Sie demokratiekonform urteilen, wären Sie nur schon rein zahlenmässig überfordert, auf das enorme Ungemach, welches in der Schweiz geschieht, zu reagieren.
 
Bösgläubig haben Ihnen die Plutokraten eine Ordnung untergebuttert, welche Ihnen den Gegenstand Ihrer "Rechtsprechung", nämlich den Menschen, glatt entzieht. Sie führen reine Aktenprozesse. Ausserdem werden Sie an die Feststellungen unterer Instanzen gebunden. Augenscheine sind wunderselten. Eine ausgeklügelte Zuständigkeitsordnung gestattet Ihnen, die meisten Beschwerdeführer in den Hammer laufen zu lassen.
 
Es ist sonnenklar, dass die einzig gültige Gerichtsordnung, insbesondere wenn Menschenrechte zur Debatte stehen, nur in der umfassenden und uneingeschränkten Prüfung eines jeden Falles einschliesslich der persönlichen Anhörung der Parteien und der Pflicht, von Amtes wegen alle nur erdenklichen zusätzlichen Abklärungen zu treffen, bestehen kann.
 
Plutokratiekonform schreien Sie nicht nach einem neuen Organisationsgesetz und so vielen Stellen, wie es für ein anspruchsvolles Richten bräuchte, sondern nach einer Eindämmung der Beschwerdeflut.
 
Ich hingegen muss treu meiner Staatsverfassung meine Nase in alles hineinstecken, mit den KlientInnen, den Gegnern reden, vor Ort gehen, die Schlingen der gordischen Knoten zurückverfolgen, den Fall vollständig aufrollen. Solcherart bin ich auf die Kehrseite der Medaille und den Betrug gestossen.
Der Umgang mit Ihnen nun wird zu mühsam. Das Juristengeschwätz, welches den Adressaten Ihrer Urteile - dem Volk - als chinesisch erscheint, verdirbt meine Sprache und meine Gedanken. Um die Verständigung knapp noch zu halten, war ich gezwungen, einen Mischmasch meiner und Ihrer Sprüche zu servieren. Das will ich nicht mehr.
 
Ihre Sprache ist - wie jede Sprache der Macht - arrogant. Dessen sind Sie sich kaum bewusst. Sie generiert - replicando - gleiche Arroganz. So bin ich ebenfalls arrogant geworden. Höchste Zeit auch deswegen, mich abzusetzen. Es genügt mir, frech zu sein.
 
Nein, ich will nicht mit Ihnen über das Wetter reden, wenn gerade einer meiner Klienten ohne triftigen Grund niedergeknüppelt worden ist und Sie den Schläger decken!
 
Früher, als die Herren sich noch nicht - wie die heutigen - versteckt, sondern sich als Kaiser, Zar, Vogt und ähnliches Gesindel zu erkennen gegeben haben, musste man sich mit Bittschriften an die Obrigkeit adressieren. Daran hat sich ausser der Umbenennung der Schriften in Beschwerden bis heute nichts geändert. Mit weiteren Beschwerden würde ich somit lediglich das Untertanenverhältnis perpetuieren. Die von mir in letzter Zeit benutzte Notlösung, die Beschwerden als zwischenstaatliche Protestnoten zu deklarieren, dünkt mich zu diplomatisch.
 
Als Bundesrichter stehen Sie an der Spitze der schweizerischen Gerichtshierarchie. Diese Position zwingt Sie, den Subordinierten von Zeit zu Zeit deutlich zu signalisieren, wer das Sagen hat. Würden Sie alle Beschwerden abmurksen, wären Sie nicht nur im Handumdrehen abgeschafft, weil allen klar würde, dass es Sie nicht braucht, sondern es würden auch die gierigen Möchtegernbundesrichter der unteren und übrigen Instanzen ausser Rand und Band geraten. Indem Sie Beschwerden meiner Klientschaft gutgeheissen haben, haben Sie nicht so sehr ihr Unglück besänftigen, als vielmehr Ihren Sie ständig belauernden Konkurrenten eins aufs Dach geben wollen.
 
Sie werden nun, nachdem ich als Schmierölbehälter für das Räderwerk dieses Teils der weltumspannenden Maschinenfabrik ausfalle, nach einer Ersatzflasche Ausschau halten müssen.
Ceterum censeo: Bis jetzt hat - wie die Geschichte und die heutige Realität lehrt - noch kein Freiheitskämpfer irgend etwas am Lauf dieser Welt verändert. Noch alle sind sie gegen die Windmühlen gerannt.
 
Mein Entschluss setzt nicht nur meine innere Logik um - es ist egal, ob Sie gutheissen oder abweisen, Ihre Entscheide sind so oder so willkürlich - sondern er bietet auch den praktischen Vorteil, nicht mehr zur Unzeit an diesem elenden Schreibapparat hocken und mich mit meinen Elaboraten an Sie verdriessen zu müssen.
Dass es einen effizienteren als den Rechtsweg gibt, sei als letztes noch verraten.
 
Ich will Sie nicht zurücklassen, ohne Ihnen nicht noch einen guten Tipp zu vererben. Ich schlage Ihnen vor, in Ihrem jolie mon repos zehn Landstreicher einzuquartieren, neun davon den Stempel ABGEWIESEN und dem anderen das GUTGEHEISSEN mit der Verpflichtung in die Hand zu drücken, alle eingehenden Beschwerden der Reihe nach abzustempeln und zurückzuschicken. Nicht nur würden Millionen an Salären gespart, nein, die Kumpels hätten gleich auch ein solides Dach über dem Kopf. Sie können ja dem Parlament zuhanden deren Auftraggeber, richtig! - der schon wiederholt genannten Plutokraten, einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten und sich gerade auch für das Amt eines solchen Vagabunden anbieten. Die Aussicht, dass in Zukunft Menschen ohne ihr aufgedonnertes Ansehen die Welt durchmässen, würde sie um keinen Deut ärmer erscheinen lassen. Daran werden Sie, ich, wir alle spätestens bei Anlass des eigenen Ablebens unerbittlich gemahnt werden.
 
33. Adieu!
 
Ich entbiete den Herren, den Ministranten und den Untertanen dieser famosen Eidgenossenschaft meine
 
 
vorzüglichste Hochachtung
 
Freistaat Edmund Schönenberger.
      
 
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