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Edmund Schönenberger |
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Rechtsmittel Antrag
Begründung
Erweiterte Begründung
Scheinheiligkeit
Freiheitsberaubung
Menschenrechte
!
Betrug Vögte Willkür Der Tipp .
Weil es Uns so gefällt
Ziffer: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 2 / 2
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Die
"letzte" Beschwerde
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Edmund Schönenberger Rechtsanwalt Katzenrütistr. 89, 8153 Rümlang, Tel. 01 818 07 33, Fax 818 08 71, PC 80-48332-1 |
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[Fortsetzung] |
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1
24. Alle Tötungen, die ins Konzept der Herren passen, werden
nicht in Frage gestellt, sondern legitimiert. Todesstrafe abgeschafft,
Hinrichtung gestattet.
25. Es existieren keine Statistiken darüber, welche
Herrschaftsform der Vergangenheit weltweit am meisten Tote produziert hat.
Doch auch ohne solche Statistiken ist heute - noch ehe das Jahrhundert zu
Ende gegangen ist - schon klar, dass es das mit Abstand blutigste gewesen
ist.
Der Schweiz nützt
nichts, den Unschuldsengel zu mimen: Als eine der eifrigsten hat sie mit
ihren Technologien und Waffenindustrien auf praktisch sämtlichen Kriegsschauplätzen
dieses Jahrhunderts wacker mitgemischelt. Heute noch hütet sie brav die
Blutgelder der Diktatoren. Sie wird mit wenig schmeichelhaften Titeln, als
Kriegsprofiteurin und als Hure, ihren zweifelhaften Ruhm besiegeln.
26. Dieses und wohl auch noch das nächste werden als
Jahrhunderte der Demokratie in die Annalen der Geschichte eingehen. Es ist
anzunehmen, dass Begriffe wie Freiheit, Demokratie und Menschenrecht im
Urteil der Zukunft zum gleichen Schimpfwort verkommen werden, wie die
seinerzeit hochgeachtete Inquisition. Zweifellos werden die Völker dannzumal
mit nicht minder vertrackten Ordnungen von ihren Herrschern wie eh und je
übers Ohr gehauen werden.
27. À propos Menschenrechte.
Von
den Direktoren psychiatrischer Anstalten gedungenes Personal jagt seinen
Opfern Stromstösse durch den Körper oder fesselt sie und pumpt mittels
Injektionsnadeln chemische Flüssigkeiten in die Blutbahnen, welche das
Bewusstsein rauben.
Das ist ganz klar Folter.
Wiewohl
der Art. 3 der Europ. Menschenrechtskonvention die Folter verbietet und im
Gegensatz zu den übrigen Menschenrechten keine gesetzlichen oder sonstigen
Ausnahmen zulässt, haben Sie in einem jüngsten Entscheid solche
Foltermethoden sanktioniert.
Die
tausendfachen Verbrechen gegen das Menschenrecht auf Freiheit (Art. 5 EMRK)
sind schon zur Sprache gekommen.
Auch
über die Verstösse gegen die weiteren Menschenrechte könnte ich ein Liedlein
singen.
Die
Proklamation der Menschenrechte ist als Rückschritt zu verzeichnen. Der
Mensch ist und bleibt, auch wenn man ihm die edelsten Bestimmungen um die
Ohren wedelt, was er schon immer war: homo homini lupus. Machtgier,
Dominationsbedürfnis, Geltungstrieb und das daraus resultierende ewige
Gerangel um die Herrschaft garantieren das tägliche Chaos. Die Menschenrechte
liegen da völlig quer. Mit der Natur des Menschen haben sie nichts gemein.
Sie sind Fiktion bloss, gezündet vom ebenso ewigen Bedürfnis, der Mühsal
hienieden zu entrinnen.
Mehr
noch. Die durch die Menschenrechte geweckten Hoffnungen verschlimmern die
Lage. Schlimm genug nämlich, dass Menschenrechtsverbrechen allgegenwärtig
sind. Die kathedrale Verkündung, es sei alles menschenrechtens, ist
widerlich, gleicht der Auschwitzlüge: Die Verbrechen werden durch Leugnung
gekrönt, die Opfer doppelt getroffen.
Die
verbrieften Menschenrechte provozieren geradezu solches Unheil. Mit viel
Propaganda hat man die Buchstaben durchgeboxt und sie sich vor allem zu
Nutzen gemacht, um mit den Fingern auf die anderen zu zeigen und so von den
eigenen Schandtaten abzulenken: "Nein, wir sind nicht so, wie die dort,
wir achten die Menschenrechte". Da das Unglück in den eigenen vier
Wänden eben halt doch ständig passiert, bleibt die Möglichkeit, dazu zu
stehen, schon rein psychologisch versperrt.
Auf solche Weise ist
die Schweiz, in welcher sich die Verbrechen gegen die Menschenrechte jagen,
zur Bilderbuchlegende emporgejubelt worden.
28. Sie werden einwenden, es sei höchst ungerecht
von mir, so gegen dieses Land und seine heiligen Institutionen zu wettern.
Gerade mein Beispiel beweise, dass der Rechtsschutz funktioniere, hätten Sie
doch - bei generellen Erfolgschancen von 5 - 10 % (Tendenz sinkend) - rund 30
% meiner Beschwerden gutgeheissen und sei meine Ausbeute bei der
Menschenrechtskommission und dem Europ. Gerichtshof in Anbetracht der schon
genannten Drei- Promille-Chance mit 50 % Zulassungen bzw. 33 % Gutheissungen
als geradezu sensationell zu bezeichnen.
29. Das bringt mich auf die Idee, als amtierender Meister
unter den Anwaltsgenossen mit dem Rekord an Straf-, Standes- und
Ordnungsverfahren ein bisschen aus der Schule zu plaudern.
Kaum
hatten sich die Tore des von mir 1975 in Zürich mitbegründeten
Anwaltskollektivs geöffnet, brummten uns die hiesigen Anwaltswächter saftige
Bussen auf, dito als ich mit anderen Kollegen Hungerstreikerklärungen von
Untersuchungshäftlingen der Presse zuspielte.
In
wiederum neuer Besetzung verteidigten wir einen Mann und eine Frau, die unter
folgendem Regime im Berner Amtshaus einsassen: Eine ganze Etage war geräumt
worden. Je am entferntesten Ende zweier Gebäudeflügel wurden die beiden in
zwei Hochsicherheitszellen gesteckt. Auch die darunter- und darüberliegenden
Zellen waren geleert worden. Jegliche Kommunikation wurde vollkommen
unterbrochen. Es gab keine Briefe, keine Besuche, keine Zeitungen, keine
Gegenstände, keine Radiotöne, keinen Spaziergang, nichts, nichts, nichts.
Dazu lief ununterbrochen eine Fernsehkamera und brannte 24 Stunden lang das
Licht. Das Essen und die Exkremente waren der einzige Ein- und Ausgang.
An
Pressekonferenzen denunzierten wir diese Totalisolation als Folter. Die
Berner entzogen uns sofort das Patent in ihrem Kanton, die Zürcher doppelten
mit einem viermonatigen Berufsverbot nach.
Die von unseren Klienten erhobene Folterbeschwerde wurde von der zuständigen
Kommission für zulässig erklärt, vom Ministerkomitee des Europarats dann aber
abgewürgt. Immerhin haben nicht weniger als 5 der 12 Minister unseren
Foltervorwurf geteilt.
Anfangs
der achtziger Jahre, als die Zürcher Justiz die Maske fallen liess und ihre
wahre Fratze zeigte, fuhr ich mit meinem Velo durch eine Einbahnstrasse. Zwei
Polizisten schleppten mich deswegen auf die Wache. Als ich mit einer Anzeige
wegen Freiheitsberaubung reagierte, konterten die Ordnungshüter Monate
später, als sie von meiner Anzeige Kenntnis erhielten, mit der falschen
Anschuldigung, ich - unbewaffnet - habe sie - mit je einer Knarre in ihren
Halftern - durch schwere Drohung in Angst und Schrecken versetzt. Die
Strafuntersuchung gegen die beiden wurde eingestellt, ich schuldig
gesprochen. (Ironie des Schicksals: Meine eidg. Nichtigkeitsbeschwerde ist
nie behandelt worden, weshalb der Eintrag ins Vorstrafenregister unterblieb!
- es scheinen da irgendwelche Heinzelmännchen am Werk zu sein).
Die
Liste liesse sich beliebig erweitern. Zeitweise liefen nicht weniger als vier
Verfahren parallel gegen mich.
In
casu versucht's der Regierungsrat mit einem kleinen, giftigen Mückenstich.
30. Inzwischen bin ich gegen Erfolge und Angriffe
gleichermassen immun geworden. Die herrschenden Verhältnisse beurteile ich
nicht aufgrund meiner persönlichen Resultate, sondern wie sie allgemein zu
beobachten sind. Angriffslustige Büttel bekommen nur noch zu hören, dass es
mir scheissegal ist, mit oder ohne Vorstrafen, Titel, Bussen, Vorhaltungen
über Gebühr oder dergleichen ins Grab zu steigen. Im Idealfall werde ich den
hiesigen Plutokraten samt ihren Ministranten dereinst so viele Schulden
hinterlassen, wie sie mir Tribute abgepresst haben.
Kein
Gefängnis noch Anstalt kann mich schrecken. Alle meine Besuche
zusammengezählt, habe ich mich beruflich wochenlang dort aufgehalten. Ich
kenne die Verhältnisse. Sie werden von meinen sieben Jahren, die ich in
schärfster Klausur einer innerschweizerischen Erziehungsanstalt bei rigidem
Klingelplan und subtilsten Unterweisungen abgeklopft habe, in den Schatten
gestellt. (Es hed all's nüt gnützt, ich bin em Tüfel glich ab em Charre
gheit).
Den
Tod fürchte ich nicht: mors certa, hora incerta. Es ist ohnehin
verwunderlich, dass ich als Staatsfeind und Velofahrer bis jetzt überlebt
habe.
31. Längst habe ich meine eigene Souveränität proklamiert. In
meinem Land bin ich Bettler und König, Herr und Knecht, Toll- und
Sanftmütiger, Ignorant und Philosoph, Hofnarr und General, Poet und Pfaff,
kurz: ein Mensch mit allen Eigenschaften. Mein Staatsgebiet ist von der
Grösse einer Fusssohle, ständig wandeln sich die Grenzen meines Reiches. Mit
diesen nach Geld stinkenden Eidgenossen pflege ich bilaterale Beziehungen und
mische mich in ihre inneren Angelegenheiten ein, wie sie sich in meine.
Dass
sie mich in ihren Registern als Nummer führen, ficht mich nicht an. Das
einzige, was mich formell noch mit der helvetischen Plutokratie verbindet,
ist ein internationaler Steuervertrag. Da ich indessen meine Räson
perfektioniert habe, nämlich all diesen angebotenen Schutt und Schund links
liegen zu lassen, brauche ich praktisch keine Einnahmen, so dass für die
Schweiz gerade noch eine Kopfsteuer in den Säckel fällt. Ausser Spesen also
nichts gewesen. Ich fürchte, wenn das so weitergeht, wird sie mir bald einmal
auch noch diesen letzten Staatsvertrag aufkünden.
Einen
Pass brauche ich nicht. Ich beherrsche die Kunst, mich ohne solchen über die
Schlagbäume zu schnorren. Die Wogen des Meeres auch bei grösstem Sturm allein
mit einem Segelboot durchpflügend, betrete ich problemlos Europa, Afrika
oder, falls es mich gelüstet, jede andere Kruste dieser Erde.
Bekanntlich
pflegen alle Herrschaftssysteme wie die Zainen zu rinnen. Vor lauter Rinnen
sehe ich schon gar keine Zainen mehr!
32. Es nimmt Sie sicher noch wunder, warum ich das
Prozessieren gegen Sie ausgerechnet jetzt an den Nagel hänge.
Gute
Frage.
Die
Idee der Demokratie als Ausweg aus dem Elend der Vergangenheit ist an sich
faszinierend. Dass das Elend trotz demokratischer Verfassungen nicht
beseitigt worden ist, stiftet Verwirrung. Wer allerdings den von den
Verfassungsschmieden inszenierten kapitalen Betrug entdeckt, hat keine Mühe
mehr. Neben den vielen demokratischen Elementen haben sie als trojanisches
Pferd die herrschende Eigentums-, Handels- und Gewerbeordnung in den Text
geschmuggelt. Gegen solche plutokratische mussten die demokratischen Elemente
zu Makulatur verkommen.
Wer
im Betrug gefangen bleibt, ist dazu verdammt, unentwegt die in die Verfassung
verpackte Doktrin der Plutokraten zu hüten.
Ich
unterstelle Ihnen nicht, dass Sie selber Plutokraten sind. Kein König nimmt
auf einem Ministersessel Platz! Da ich Ihre Vorbildungen bestens kenne, weiss
ich, dass die wenigsten von Ihnen die herrschende Ordnung à fonds
durchschauen. Die Universitäten schärfen den kritischen Blick nicht. Das
Studium ist theorielastig. Praxis während des Studiums ist, wie Ihr oben
dargestelltes Urteil in meiner Sache unterstreicht, unerwünscht.
Der
Dünkel Ihres Amtes verdirbt, wenn nicht Ihren Charakter, so doch Ihre Optik.
Einer Betrachtungsweise, die auf die Aufhebung Ihres Amtes hinausliefe,
müssen Sie sich naturgemäss verschliessen.
Wollten
Sie demokratiekonform urteilen, wären Sie nur schon rein zahlenmässig
überfordert, auf das enorme Ungemach, welches in der Schweiz geschieht, zu
reagieren.
Bösgläubig
haben Ihnen die Plutokraten eine Ordnung untergebuttert, welche Ihnen den
Gegenstand Ihrer "Rechtsprechung", nämlich den Menschen, glatt
entzieht. Sie führen reine Aktenprozesse. Ausserdem werden Sie an die
Feststellungen unterer Instanzen gebunden. Augenscheine sind wunderselten.
Eine ausgeklügelte Zuständigkeitsordnung gestattet Ihnen, die meisten
Beschwerdeführer in den Hammer laufen zu lassen.
Es
ist sonnenklar, dass die einzig gültige Gerichtsordnung, insbesondere wenn
Menschenrechte zur Debatte stehen, nur in der umfassenden und
uneingeschränkten Prüfung eines jeden Falles einschliesslich der persönlichen
Anhörung der Parteien und der Pflicht, von Amtes wegen alle nur erdenklichen
zusätzlichen Abklärungen zu treffen, bestehen kann.
Plutokratiekonform
schreien Sie nicht nach einem neuen Organisationsgesetz und so vielen
Stellen, wie es für ein anspruchsvolles Richten bräuchte, sondern nach einer
Eindämmung der Beschwerdeflut.
Ich
hingegen muss treu meiner Staatsverfassung meine Nase in alles hineinstecken,
mit den KlientInnen, den Gegnern reden, vor Ort gehen, die Schlingen der
gordischen Knoten zurückverfolgen, den Fall vollständig aufrollen. Solcherart
bin ich auf die Kehrseite der Medaille und den Betrug gestossen.
Der
Umgang mit Ihnen nun wird zu mühsam. Das Juristengeschwätz, welches den
Adressaten Ihrer Urteile - dem Volk - als chinesisch erscheint, verdirbt
meine Sprache und meine Gedanken. Um die Verständigung knapp noch zu halten,
war ich gezwungen, einen Mischmasch meiner und Ihrer Sprüche zu servieren.
Das will ich nicht mehr.
Ihre
Sprache ist - wie jede Sprache der Macht - arrogant. Dessen sind Sie sich
kaum bewusst. Sie generiert - replicando - gleiche Arroganz. So bin ich
ebenfalls arrogant geworden. Höchste Zeit auch deswegen, mich abzusetzen. Es
genügt mir, frech zu sein.
Nein,
ich will nicht mit Ihnen über das Wetter reden, wenn gerade einer meiner
Klienten ohne triftigen Grund niedergeknüppelt worden ist und Sie den
Schläger decken!
Früher, als die Herren sich noch nicht - wie die heutigen
- versteckt, sondern sich als Kaiser, Zar, Vogt und ähnliches Gesindel zu
erkennen gegeben haben, musste man sich mit Bittschriften an die Obrigkeit adressieren.
Daran hat sich ausser der Umbenennung der Schriften in Beschwerden bis heute
nichts geändert. Mit weiteren Beschwerden würde ich somit lediglich das
Untertanenverhältnis perpetuieren. Die von mir in letzter Zeit benutzte
Notlösung, die Beschwerden als zwischenstaatliche Protestnoten zu
deklarieren, dünkt mich zu diplomatisch.
Als Bundesrichter stehen Sie an der Spitze der
schweizerischen Gerichtshierarchie. Diese Position zwingt Sie, den
Subordinierten von Zeit zu Zeit deutlich zu signalisieren, wer das Sagen hat.
Würden Sie alle Beschwerden abmurksen, wären Sie nicht nur im Handumdrehen
abgeschafft, weil allen klar würde, dass es Sie nicht braucht, sondern es
würden auch die gierigen Möchtegernbundesrichter der unteren und übrigen
Instanzen ausser Rand und Band geraten. Indem Sie Beschwerden meiner
Klientschaft gutgeheissen haben, haben Sie nicht so sehr ihr Unglück
besänftigen, als vielmehr Ihren Sie ständig belauernden Konkurrenten eins
aufs Dach geben wollen.
Sie
werden nun, nachdem ich als Schmierölbehälter für das Räderwerk dieses Teils
der weltumspannenden Maschinenfabrik ausfalle, nach einer Ersatzflasche
Ausschau halten müssen.
Ceterum
censeo: Bis jetzt hat - wie die Geschichte und die heutige Realität lehrt -
noch kein Freiheitskämpfer irgend etwas am Lauf dieser Welt verändert. Noch
alle sind sie gegen die Windmühlen gerannt.
Mein
Entschluss setzt nicht nur meine innere Logik um - es ist egal, ob Sie
gutheissen oder abweisen, Ihre Entscheide sind so oder so willkürlich -
sondern er bietet auch den praktischen Vorteil, nicht mehr zur Unzeit an
diesem elenden Schreibapparat hocken und mich mit meinen Elaboraten an Sie
verdriessen zu müssen.
Dass
es einen effizienteren als den Rechtsweg gibt, sei als letztes noch verraten.
Ich will Sie nicht zurücklassen, ohne Ihnen nicht noch
einen guten Tipp zu vererben. Ich schlage Ihnen vor, in Ihrem jolie mon repos
zehn Landstreicher einzuquartieren, neun davon den Stempel ABGEWIESEN
und dem anderen das GUTGEHEISSEN mit der Verpflichtung in die Hand zu drücken, alle
eingehenden Beschwerden der Reihe nach abzustempeln und zurückzuschicken.
Nicht nur würden Millionen an Salären gespart, nein, die Kumpels hätten
gleich auch ein solides Dach über dem Kopf. Sie können ja dem Parlament
zuhanden deren Auftraggeber, richtig! - der schon wiederholt genannten
Plutokraten, einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten und sich gerade auch
für das Amt eines solchen Vagabunden anbieten. Die Aussicht, dass in Zukunft
Menschen ohne ihr aufgedonnertes Ansehen die Welt durchmässen, würde sie um
keinen Deut ärmer erscheinen lassen. Daran werden Sie, ich, wir alle
spätestens bei Anlass des eigenen Ablebens unerbittlich gemahnt werden.
33. Adieu!
Ich
entbiete den Herren, den Ministranten und den Untertanen dieser famosen
Eidgenossenschaft meine
vorzüglichste
Hochachtung
Freistaat
Edmund Schönenberger.
12
Beilagen
Ziffer: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 2 / 2
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