An einem
Frühlingstag mitten im Zweiten Weltkrieg bin ich in einem kleinen
Bauernkaff aus dem Bauch meiner Mutter auf das Territorium der helvetischen
Plutokratie gepurzelt.
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Mein Grossvater väterlicherseits
war Schulmeister, mein Grossvater mütterlicherseits war Schulmeister, mein
Vater war Schulmeister, meine Mutter war Schulmeisterin. Meine Erzeuger
wohnten im Schulhaus des Kaffs. Ich bin vom ersten Tag an in die Schule
gegangen.
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Ein
Vierteljahrhundert bin ich als Untertan dieser Kratie durch alle ihre
Erziehungsanstalten geschleust worden. Die zweite nannte sich Kindergarten.
Ich wundere mich noch heute, warum nicht alle diesen Namen trugen.
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"Jetzt ist es
genug", sagte ich mir, legte eine einjährige Pause ein und entwickelte
einen ersten Grundsatz: Meine Nase unverfroren in alles hineinzustecken.
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Als Taxichauffeur
karrte ich vom Pickfeinen bis zum Stinkbesoffenen jede Sorte Mensch in der Gegend
herum. Als Versicherungsheini und als Marktforscher studierte ich die
Gedärme der Kraten. In einem "interdisziplinären Nachdiplomkurs"
liess ich mir alle ihre "Weisheiten" verzapfen. Ein Feldeinsatz
in Afrika bot mir Gelegenheit, das Saugen ihrer Tentakeln aus nächster Nähe
zu verfolgen. Als Gerichtsschreiberling beobachtete ich das Funktionieren
ihrer Handlanger und drang in die Organisationsstruktur des gesamten
Systems ein. Ich wusste nun, dass ich in einem Land lebte, in welchem alle
Gesetze zu Nutzen und Frommen der Kraten und folglich gegen mich waren.
Hier zu leben bedeutete harte Knochenarbeit.
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"Jedes
Herrschaftssystem rinnt wie eine Zaine, man muss nur die Rinnen
kennen", lautete meine nächste Devise. Ich begann, die "Freiheit,
Gleichheit und Brüderlichkeit" predigenden und Wein saufenden
Witzbolde an ihre eigenen Ansprüche zu nageln und trieb in einem ersten
Testlauf die Taxiverordnung der helvetischen Finanzmetropole, welche zwei
Klassen und damit eine Ungleichheit schuf, durch alle Instanzen. Meine
Beschwerde wurde vom höchsten Gericht abgeschmettert.
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Wenig später wurde
das Zweiklassensystem im Taxigewerbe aufgehoben. Meine Saat war
aufgegangen.
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"Gib mir einen festen
Punkt und ich hebe Dir die Welt aus den Fugen". Das Burgtor der
helvetischen Plutokratie hängt in zwei mächtigen Angeln: Der Strafjustiz
und der Zwangspsychiatrie. Wer nach ihrem Golde gräbt oder sich als
Erfolgsratensteigerungsgehilfe verweigert, lassen die Kraten einlochen. Es
war klar, wo ich meinen Hebel anzusetzen hatte. Ich musste Verteidiger von
Straf- und psychiatrisch Verfolgten werden. Als ich mich um das
entsprechende Patent bewarb, spürten die Statthalter der Herren bereits,
dass da ein Unbequemer aufgetaucht war. Mein Praktikum während meiner
Anstaltszeit könne nicht angerechnet werden, schoben sie vor und
verweigerten mir die Zulassung zur Prüfung. Auch mit meiner zweiten
Beschwerde erlitt ich eine Abfuhr beim obersten Gericht.
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Gleichwohl bin
ich Anwalt geworden.
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Ich wurde
Mitbegründer des Zürcher Anwaltskollektivs und Gründer des Vereins PSYCHEX. Zwei Jahrzehnte lang habe
ich als Klagemauer für die Gebeutelten der helvetischen Plutokratie
gewaltet. Über 7000 Menschen habe ich angehört. Ich bin zu einem der
bestinformierten Männer über die Schattenseiten dieses Landes geworden.
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Kaum hatten sich die
Tore des Anwaltskollektivs geöffnet, brummten die hiesigen Anwaltswächter
meinen KollegInnen und mir saftige Bussen auf.
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Vom Bundesgericht
wurden sie wieder aufgehoben.
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Mit anderen Kollegen
zusammen veröffentlichte ich Hungerstreikerklärungen von Gefangenen. Die
Anwaltswächter verurteilten uns und das Bundesgericht bestätigte das
Urteil.
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In wiederum neuer
Besetzung verteidigten wir im Kanton Bern zwei Staatsfeinde. Deren Haftregime
prangerten wir als Folter an. Die Berner entzogen uns das Patent auf
Lebenszeit, das Bundesgericht hob den Entscheid auf, worauf die Berner ein
einjähriges Berufsverbot verhängten. Die Zürcher zogen mit einem
viermonatigen Verbot nach. Unsere Beschwerde dagegen wurde abgewiesen.
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In der Schweiz sind
die Strafverfolgten, statt von einem Richter, vom Ankläger eingelocht
worden. Stur behaupteten die Zuständigen, der Ankläger sei auch ein
Richter. Der Europ. Gerichtshof für Menschenrechte, vor welchen ich
einen solchen Fall zog, teilte diesen Standpunkt.
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Unverdrossen wandte
ich mich - trotz einer statistischen Erfolgsquote von ca. 3 Promille - mit dem gleichen
Sachverhalt erneut an den Gerichtshof. Diesmal hiess er die Beschwerde
gut.
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Ein Ankläger wollte
meinen Brief an einen Untersuchungshäftling, in welchem ich ihn über das
Aussageverweigerungsrecht aufgeklärt hatte, nicht weiterleiten. Ein Vertreter
des Bundesrates und ein Bundesrichter verteidigten in Strassburg die
Haltung der Schweiz. Der Gerichtshof stellte fest, dass mein Menschenrecht
auf Briefverkehr verletzt worden war.
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Die Chance für die Zulassung
einer Beschwerde durch die Europ. Menschenrechtskommission beträgt weniger
als 1 %. Die Hälfte meiner insgesamt 6 Beschwerden ist zugelassen worden.
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Nach zehnjähriger
Praxis habe ich mich entschieden, keine Fälle mehr nach Strassburg zu
ziehen. Statt dessen sprach ich
offen von Betrug. Die drei gutgeheissenen von eintausend
Beschwerden werden an die grosse Glocke gehängt, sodass männiglich meint,
die Menschenrechte würden in Europa gelten. Würden indessen die 997
nichtbehandelten oder zurückgewiesenen Beschwerden mit gleichem Tamtam,
eine nach der andern, breitgeschlagen, würden den Untertanen sehr schnell
die Augen aufgehen, wie himmeltraurig es um ihre Menschenrechte bestellt
ist. Meinen Entscheid buche ich als Erfolg ab, weil er mich aus einer
Sackgasse befreite.
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In einem Plädoyer
habe ich einem Bezirksanwalt vorgeworfen, er würde, weil er als Ankläger und
Haftrichter in einer Person amte, von Berufs wegen ein Verbrechen nach dem
andern gegen den Art. 5 Ziff. 3 EMRK begehen. Die Anwaltswächter büssten
mich deswegen.
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Von den rund 300
Strafverfolgten, die ich verteidigt habe, musste rund die Hälfte in den
Knast, während der andern auf einem Fetzen Papier beschieden worden ist,
dass sie bedingt bestraft, mit einer ambulanten Massnahme oder einem
Freispruch bedacht worden sei.
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150:150
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Von den rund
einhundert von mir persönlich vor Gericht verteidigten
Zwangspsychiatrisierten wurden lediglich fünf auf Anhieb nicht entlassen.
Einen besuchte ich nacheinander mit sechs Journalisten in der Anstalt. Nach
dem Brief eines Chefredaktors an den Direktor öffnete sich das Tor. Beim
zweiten reichte ich anderntags flugs eine neue Klage ein. Nach einer Woche
war er frei. Eine fatale Erfolgsquote.
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Die Reflexwirkungen
meiner Berserkerei waren beachtlich. Das zuständige kantonale Gericht
bestand aus zwei Psychiatern und einem Richter. Jeweils einer dieser
Psychiater pflegte das Opfer in der Anstalt zu besuchen und einen Bericht
zu erstatten, welcher bei den beiden übrigen Mitgliedern des Gerichts
zirkulierte. Von rund 250 jährlichen Entlassungsgesuchen wurden im Schnitt
der ersten 10 Jahre ziemlich genau läppische zehn gutgeheissen. Ich
verlangte die Anhörung der Betroffenen durch alle drei Mitglieder des
Gerichts. Eine erste Beschwerde wurde vom Bundesgericht gebodigt. Es folgte
die zweite. Sie wurde gutgeheissen. Als bei der nächsten Anhörung wiederum
nur der Psychiater auftauchte, schickte ich ihn nach Hause. Das Gericht
hielt an seiner Praxis fest und liess meine Klientin weiter in der Anstalt
schmoren. Es brauchte vier Berufungen, bis sich der Regierungsrat des
Kantons Zürich endlich bequemte, die Verfahrensordnung zu ändern. Im ersten
Halbjahr nach der Revision wurden 42, im darauffolgenden Jahr 110
Zwangspsychiatrisierte über das Gericht freigelassen.
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Eines schönen Tages fahre
ich mit meinem Velo durch eine Einbahnstrasse. Zwei Hüter des Gesetzes
stoppen mich und schleppen mich, wiewohl ich das Bussgeld offeriere, auf
den Polizeiposten. "Ich werfe Ihnen vor, durch eine Einbahnstrasse
gefahren zu sein", hält mir der Wortführer vor, "was sagen Sie
dazu"? "Ich mache von meinem Recht Gebrauch, die Aussage zu
verweigern". "Das gilt hier nicht", ist sein Bescheid. Ich
beharre auf meiner Weigerung. Eine Zeitlang geht das so hin und her. Der
Postenchef mischt sich ein und rät seinem Kollegen, das, was er gesehen
habe und meine Antworten in seinem Rapport zu notieren. "So ist es
korrekt", werfe ich ein. "Setzen Sie sich auf die Bank
dort", befiehlt mir der Wütende barsch. "Es gibt keine
Vorschrift, wonach ich mich zu setzen habe. Ich ziehe es vor, stehen zu
bleiben". Der Polizist platzt. Er packt mich und bugsiert mich in eine
Arrestzelle. Nach einer halben Stunde trete ich wieder aus dem Posten.
Anderntags erstatte ich Anzeige wegen Freiheitsberaubung. Drei Monate
später wird sie den beiden Hütern vorgehalten. Sie kontern mit einer
Gegenanzeige: Ich - unbewaffnet - hätte sie - mit je einer Knarre im
Halfter - durch schwere Drohung in Angst und Schrecken versetzt. Das
Verfahren gegen die beiden wird eingestellt, ich werde schuldig gesprochen.
Berufung, kantonale Nichtigkeitsbeschwerde und staatsrechtliche Beschwerde
werden abgewiesen. Die eidg. Nichtigkeitsbeschwerde wird nie behandelt. Ein
Eintrag ins Vorstrafenregister unterbleibt. Die Anwaltswächter brummen mir
ein einmonatiges Berufsverbot auf.
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Der "Rechtsweg" ist
eine Falle. Bekanntlich
pflegen Krähen einander die Augen nicht auszuhacken. Wohldosiert werden in
diesem Lande so viele Beschwerden gutgeheissen, wie es gerade braucht, um
sie propagandistisch auszuschlachten. Gleichzeitig wird damit auch die
Hierarchie unter den Instanzen selbst hergestellt. Diesen Umstand habe ich
weidlich ausgenützt. Wann immer mir ein Urteil einer unteren Instanz nicht
gepasst hat, habe ich es weitergezogen. Indem die obere der unteren eins
aufs Dach gegeben hat, ist meine KlientIn durch die Maschen und Rinnen
geschlüpft. Unabdingbare Voraussetzung, die Beschwerden fluten zu lassen,
ist freilich die vollkommene Respektlosigkeit gegenüber allen Handlangern
der Plutokraten. Das Problem hat zudem durchaus eine mathematische
Komponente. Generelle Erfolgsquoten vor erster Instanz von 20, zweiter 15,
dritter 10 und vierter von 5 % summieren sich bereits zu 50 Prozent. Von den
rund hundert von mir an die vierte Instanz gezogenen Beschwerden, habe ich
ein knappes Drittel gewonnen. Ich spürte, dass zuviele Erfolge meiner Seele
schadeten. Im Idealfall sollten sich in den Sachen meiner KlientInnen und
in meinen eigenen Erfolg und Misserfolg ungefähr die Waage halten. Mit
Vorbedacht habe ich daher zwar verlorene, jedoch aussichtsreiche Prozesse
häufig nicht mehr weitergezogen und schliesslich auch die vierte Instanz
ganz aus meinem Repertoire gestrichen.
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50 : 50
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Eines Tages
verteidige ich, wie üblich lausig gekleidet, einen geschniegelten
Angeklagten im Berufungsverfahren vor Obergericht. Die Debatten ziehen sich
in die Mittagszeit hinein, die Polizeieskorte wird abgelöst. Zwei neue
Polizisten verfolgen von den Zuschauerrängen aus das Geschehen. Mein Klient
hält das Schlusswort, das Obergericht berät öffentlich das Urteil, was in
der Regel heisst, dass im stillen Kämmerlein vorbereitete schriftliche
Referate heruntergeplappert werden. Mein Klient verliert den Prozess. Die
Verhandlung wird geschlossen. Ich packe meine Mappe ein. Die beiden
Polizisten decken mich hautnah ab, während mein Klient erhobenen Hauptes
zum Saal hinausschreitet. "Nid dä, der ander döt", schreit der
Präsident. Die Polizisten lassen von mir ab, wetzen hinter meinem Klienten
her und können ihn knapp vor dem Portal in Ketten legen. Kaum auszudenken,
was geschehen wäre, wenn der Präsident nicht geschrien hätte.
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In einem Pamphlet
mit dem Titel "Nieder mit der Demokratie" habe ich irgendwann
mal noch rasch meinen eigenen Freistaat proklamiert. Mein Territorium ist
von der Grösse einer Schuhsohle. Ständig wandeln sich die Grenzen meines
Reiches.
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Obwohl meine Tätigkeit
als Verteidiger psychiatrisch Verfolgter nicht unter das Anwaltsmonopol
fällt, wurde ich, weil ich als Sekretär des Vereins PSYCHEX zwei Klienten vertreten
hatte, von den Anwaltswächtern mit dem Höchstbetrag gebüsst. Zusätzlich
drohten sie mir ein Berufsverbot an, falls ich erneut gegen das
Anwaltsgesetz verstosse.
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Der nächste Fall
kam. Es wurde mir vorgeworfen, ich sei in einem Haftfall in die Ferien
abgehauen, ohne eine Stellvertretung organisiert zu haben. Nicht nur war
dieser Vorwurf falsch, sondern obendrein hatte ich die Bestellung eines
andern Verteidigers beantragt. Ich hätte diesen Antrag an die falsche
Instanz gerichtet, blieb schliesslich noch übrig, wiewohl das
Gerichtsverfassungsgesetz vorschreibt, dass an die falsche Instanz
gerichtete Eingaben von Amtes wegen an die richtige weiterzuleiten sind.
Wiederum verdonnerten mich die Anwaltswächter zur Höchstbusse und drohten
mir ultimativ erneut, das nächste Mal würde unweigerlich meine Zulassung
überprüft.
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Auch dieser Fall
kam. Ich verteidigte zwei alte, über achtzigjährige Schwestern, die während
45 Jahren in symbiotischer Gemeinschaft zusammengelebt hatten. Eines
schönen Tages wurde die ältere gewaltsam aus der gemeinsamen Wohnung abtransportiert,
in ein Spital gesperrt und so das Geschwisterpaar brutal getrennt. Im Namen
beider Klientinnen stellte ich beim zuständigen Gericht das
Entlassungsgesuch. Es wurde gutgeheissen. In einer Beschwerde an ein
zweites Gericht verlangte ich die Feststellung mehrerer
Menschenrechtsverletzungen. Das Gericht wusste, dass ich vom ersten Gericht
als gemeinsamer Verteidiger akzeptiert worden war. Es fand indessen, die
Tatsache, dass die alten Damen eine so lange Zeit zusammengelebt hatten,
lasse auf einen "krassen Interessenkonflikt" (sic!) zwischen den
beiden schliessen, weshalb ich nur eine hätte vertreten dürfen. Die
Anwaltswächter, die geradezu nach dem neuen Fall lechzten, schützten diesen
Standpunkt und verhängten ein lebenslängliches
Berufsverbot über mich. Um die Justiz vollkommener Lächerlichkeit
preiszugeben, zog ich die Sache ausnahmsweise mit einer Beschwerde doch
noch einmal ans Bundesgericht, welches das Verbot aufhob. Unbekümmert
doppelten die Wächter mit einem mehrjährigen Verbot nach. Da ich den
Rechtsweg ohnehin als untauglich abgehakt und überdies keine Lust hatte,
mein Leben mit weiteren Beschwerden zu verdriessen, liess ich das Verbot
auf mir hocken.
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Als Sekretär des Vereins Psychex boxte ich serienweise
Zwangspsychiatrisierte aus den Anstalten. In seltenen Fällen trat ich in
der ganzen Schweiz und im Kanton Zürich als Verteidiger auch vor Gericht
auf, da - wie gesagt - in den entsprechenden Verfahren das Anwaltsmonopol
nicht gilt.
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Als kleine
Lockerungsübung für Zwischenhinein lancierte ich erfolglos eine Initiative
zur Abschaffung der Anwaltswächter.
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Um die
Jahrtausendwende fand ich, der Mohr habe seine Schuldigkeit getan, der Mohr
könne gehen. Ich zog mich in ein kleines Häuschen mit einem grossen Garten
mitten in einer urtümlichen Landschaft irgendwo zwischen Atlantik und dem
schwarzen Meer zurück.
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In den Wintermonaten
reiste ich als Wanderprediger durch Plutokratien und warb für ein
Zinsverbot. Trotz wilder Gegenwehr kam die Initiative zustande. Sie nahm
sogar - wider Erwarten - die Abstimmungshürde.
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Am andern Tag fuhren
Panzer der Schweizerarmee vor dem Bundeshaus, dem -gericht und sämtlichen
kantonalen Regierungsgebäuden auf. Die restlichen Panzer patrouillierten
auf den Strassen. Es wurden ein paar Tramschienen verkrümmt.
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Noch einen Tag
später legten die Plutokraten ein vollumfängliches Geständnis ab. Jawohl,
es sei richtig, dass sie das Volk während zweier Jahrhunderten betrogen
hätten. Die Demokratie habe nur auf dem Blatt Papier gegolten. In
Wirklichkeit hätten sie mit den seit Adam und Eva gehorteten gigantischen
Vermögen die Welt regiert. Das Volk habe lediglich über die Kanalisation
und die restliche Infrastruktur und damit buchstäblich über seine eigene
Scheisse geherrscht.
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Flugs wurde die
längst geschmiedete plutokratische Verfassung aus der Schublade gezogen. Welch
ein Fortschritt! Endlich stimmten Verfassungstheorie und -wirklichkeit
überein. Das Volk jubelte, weil es fortan von diesem ewigen Gejaule, es sei
der Souverän, verschont blieb.
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An einem Herbsttag mitten
im Dritten Weltkrieg fuhr ich auf einem Segelboot übers Meer, geriet in
einen Orkan und erlitt Schiffbruch. Ich weiss nicht mehr genau, ob ich
jämmerlich ersoffen bin oder ob ich mich auf diese Insel mit der kleinen
Fischerhütte gerettet und dort das Ende meiner Tage abgewartet habe.
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