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...und hecheln hinter mir her:

 

 

Die Anwaltswächter des Kantons Zürich

 

 

Edmund Schönenberger

Urbauer und Anwalt

edmund@mts.rs

http://edmund.ch/

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23. April 2012

                                                                                    

 

                                                                                     Anwaltswächter des Kantons

per E-Mail                                                                   Zürich

 

                                                                                    

KG120002-/Z01

 

 

In Sachen BG Meilen gegen mich betr. Art. 10 EMRK  geht es ja fast wieder zu und her wie zu alten Zeiten - in den 80-er Jahren des letzten Jahrhunderts sind schon mal nicht weniger als vier Verfahren parallel gegen mich gelaufen. Was das Total anbelangt, habe ich längst zu zählen aufgehört.

 

Jedes gegen mich angestrengte Verfahren beweist nichts anderes, als dass die Verzeiger sich von meinen Worten betroffen fühlen.

 

Immerhin das.

 

Es dürfte gerichtsnotorisch sein, dass ich lediglich noch in ausgewählten Verfahren tätig bin, bei welchem es um den überhaupt schwersten Eingriff in das Leben eines Menschen geht: Er wird mit dem existenzvernichtenden Stigma einer Geisteskrankheit etikettiert, in psychiatrischen Bollwerken seiner Freiheit und praktisch sämtlicher übriger Menschenrechte beraubt sowie mit heimtückischen Nervengiften gefoltert.

 

In Art. 5 Ziff. 4 EMRK ist sein Menschenrecht auf ein superbeschleunigtes Haftprüfungsverfahren verankert.

 

Die Tischhauser protokolliert nichts weniger als ein Verbrechen gegen dieses Menschenrecht, indem sie die Legitimation des jeweils von der Klientel bevollmächtigten Vereins bestreitet, ein solches Verfahren unter Bezeichnung eines Anwaltes als Verteidiger initiieren zu können, und dies obwohl PSYCHEX seit der Gründung vor genau einem Vierteljahrhundert mehrere Tausend solcher Verfahren sowohl auf Verwaltungs- wie auf Justizebene in die Wege geleitet hat.

 

Danach war die Frage, ob nun die Tischhauser oder alle die die Haftprüfung in Gang setzenden Richter Idioten seien, mehr als berechtigt. Ich hätte sie ohne weiteres auch eines Verbrechens gegen das angerufene Menschenrecht bezichtigen können.

 

Dass die Anwaltswächter den Tatbestand in den Vorwurfskatalog überhaupt aufgenommen haben, wirft nun zwingend dieselbe Frage auf, nämlich ob sie oder die die Sache jeweils behandelnden Richter Idioten sind...

 

Was sich dieser Schutte geleistet hat, ist mit dem Begriff Idiot nur ungenügend scharf qualifiziert worden. Unter meiner - notabene ehrenamtlichen - Supervision hatte die Mitarbeiterin des Vereins PSYCHEX, Christa Simmen, schon am 16.1.2012 die Haftprüfung beim BG Meilen unter Beilage der Vollmacht unserer Klientin verlangt. In dieser Vollmacht figuriert auch mein Name (Beilage 1). Die Klientin wurde nach der damaligen Verhandlung entlassen.

 

Im Zusammenhang mit diesem Verfahren hatte sie uns die Startverfügung des BG Meilen zugefaxt, welche mich veranlasst hat, das Gericht auf den darin enthaltenen Quatsch hinzuweisen (Beilagen 2 und 3).  Eine Kopie ging an die Verwaltungskommission des OGZ.

 

Als unsere Klientin im Februar erneut eingewiesen wurde, versuchte sie nach dem positiven Erlebnis des vorangehenden Verfahrens, ihre Freiheit auf eigene Faust durchzusetzen. Sie ist in den kalten Hammer des BG Meilen gelaufen. Daraufhin ist sie ans Obergericht vorgestossen.

 

Die Abschmetterpraxis dieser Instanz ist kaum überbietbar, weshalb es taktisch geschickter war, wieder bei der ersten Instanz - diesmal jedoch wieder mit professioneller Verteidigung - anzutreten. Am 20. Februar 2012 faxte ich sowohl ans BG Meilen wie ans Obergericht die Rückzugserklärung der Klientin (Beilagen 4 und 5). Mein Anruf am 23. Februar 2012 beim BG Meilen hatte keinen anderen Zweck als herauszufinden, ob die Abschreibungsverfügung des OG dort schon eingetroffen war. Bei diesem Gespräch habe ich Schutte klar auf mein Anliegen, die Vorakten und auf meinen Fax vom 20. Februar 2012 hingewiesen. Nach seinem Bocken habe ich mich stante pede beim OG nach dem Stand der Dinge erkundigt und dort - selbstverständlich ohne dass ich eine Vollmacht einreichen musste - die Informationen erhalten, die Akten lägen vor, der Rückzug sei angekommen und das Verfahren werde abgeschrieben. Im Abschreibungsbeschluss des OG vom 27. Februar 2012 hat mich dieses als Vertreter notiert (Beilage 6).

 

Das sagt ja wohl alles.

 

Im Übrigen habe ich den Begriff „Idiot“ längst salonfähig gemacht. Auszug aus einer Beschwerde ans Bundesgericht:

 

Es ist dies nicht nur eine Geste gegenüber dem Klient, welcher sich sicher besser fühlt, wenn er sieht, dass man für ihn kämpft, sondern ein klares Signal an diese idiotischen Richter, welche man selber den Massnahmen aussetzen müsste, die sie ihren Opfern zumuten (http://edmund.ch/more/1/23_Bern.html Ziff. 13).

 

 

Das Bundesgericht hat sich weder veranlasst gesehen, mir eine Ordnungsbusse aufzubrummen noch Anzeige bei den Anwaltswächtern zu erstatten.

 

Das erscheint auch nichts als logisch: Ich kann ja Richtern beispielsweise vorwerfen, willkürlich entschieden zu haben. Das ist viel schärfer, als wenn ich lediglich von Idioten rede. Im Begriff "Willkür" steckt eine Absicht, ein fraudulöses Verhalten, während der "Idiot" nach halbwegs entschuldigt ist, weil er als Stümper oder Ignorant gelten kann...

 

Wenn nun die Anwaltswächter der Ansicht sind, dieser Lümmel habe mich zu Recht aufgefordert, zuerst eine Vollmacht einzureichen, bevor er mir die Auskunft erteile, weshalb ich keine Veranlassung gehabt habe, ihn abzukanzeln, ist mir das - wie ich schon im jüngst abgeschlossenen Verfahren gegen mich unmissverständlich zum Ausdruck gebracht habe - erneut schnurzegal. Eine der dortigen Busse angehängte Zusatzstrafe bringt mich in den Genuss eines mit Sicherheit äusserst inspirierenden Aufenthaltes hinter gesiebter Luft und wird mein Leben in verschiedener Hinsicht bereichern.

 

Angesichts meiner aktenkundigen Einkommens- und Vermögenslage ist das Verfahren unentgeltlich.

 

Im Gegensatz zum letzten werde ich allerdings den neuen Fall durch alle Instanzen ziehen, damit sich auch diese noch verewigen können.

 

                                                                                     Sein eigener Souverän

 

                                                                                     RA Edmund Schönenberger

 

6 Beilagen

 

Schon wieder die Anwaltswächter des Kantons Zürich

 

Kommentar

Insgeheim hatte ich gehofft, dass die hinter mir her Hechelnden mich nicht bloss mit einer Busse, sondern einem Berufsverbot belegen würden. Denn dann hätte im Beschwerdeverfahren eine öffentliche Verhandlung anberaumt werden müssen - günstige Gelegenheit für mich, den Herren samt ihren Lakaien wieder einmal wie schon 1999 gehörig die Kutteln zu putzen.  Das Bundesgericht hat jedoch - ein klares Verbrechen gegen das in Art. 6 Ziff. 1 EMRK verankerte Öffentlichkeitsgebot - schon früher entschieden, dass bei Bussen nicht öffentlich verhandelt werden muss. Also habe ich den Fall sausen lassen und hoffe nun darauf, dass die neue samt den übrigen schon ausgesprochenen Bussen endlich einmal in Haft umgewandelt werden, ich so vom Privileg exquisiter Erfahrungen profitieren und danach mit einem durch die staatlich organisierte Klausur inspirierten pfeffrigen Berichtlein aufwarten kann.  

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