...und hecheln hinter mir her: Die Anwaltswächter des Kantons
Zürich Edmund
Schönenberger Urbauer und Anwalt ______________________________________________________________ 23. April 2012 Anwaltswächter
des Kantons per E-Mail Zürich KG120002-/Z01 In
Sachen BG Meilen gegen mich betr.
Art. 10 EMRK geht es ja fast wieder zu
und her wie zu alten Zeiten - in den 80-er Jahren des letzten Jahrhunderts
sind schon mal nicht weniger als vier Verfahren parallel gegen mich gelaufen.
Was das Total anbelangt, habe ich längst zu zählen aufgehört. Jedes
gegen mich angestrengte Verfahren beweist nichts anderes, als dass die
Verzeiger sich von meinen Worten betroffen fühlen. Immerhin
das. Es
dürfte gerichtsnotorisch sein, dass ich lediglich noch in ausgewählten
Verfahren tätig bin, bei welchem es um den überhaupt schwersten Eingriff in
das Leben eines Menschen geht: Er wird mit dem existenzvernichtenden Stigma
einer Geisteskrankheit etikettiert, in psychiatrischen Bollwerken seiner
Freiheit und praktisch sämtlicher übriger Menschenrechte beraubt sowie mit
heimtückischen Nervengiften gefoltert. In Art.
5 Ziff. 4 EMRK ist sein Menschenrecht auf ein superbeschleunigtes
Haftprüfungsverfahren verankert. Die
Tischhauser protokolliert nichts weniger als ein Verbrechen gegen dieses
Menschenrecht, indem sie die Legitimation des jeweils von der Klientel
bevollmächtigten Vereins bestreitet, ein solches Verfahren unter Bezeichnung
eines Anwaltes als Verteidiger initiieren zu können, und dies obwohl PSYCHEX
seit der Gründung vor genau einem Vierteljahrhundert mehrere Tausend solcher
Verfahren sowohl auf Verwaltungs- wie auf Justizebene in die Wege geleitet
hat. Danach
war die Frage, ob nun die Tischhauser oder alle die die Haftprüfung in Gang
setzenden Richter Idioten seien, mehr als berechtigt. Ich hätte sie ohne
weiteres auch eines Verbrechens gegen das angerufene Menschenrecht
bezichtigen können. Dass
die Anwaltswächter den Tatbestand in den Vorwurfskatalog überhaupt
aufgenommen haben, wirft nun zwingend dieselbe Frage auf, nämlich ob sie oder
die die Sache jeweils behandelnden Richter Idioten sind... Was
sich dieser Schutte geleistet hat, ist mit dem Begriff Idiot nur ungenügend
scharf qualifiziert worden. Unter meiner - notabene ehrenamtlichen -
Supervision hatte die Mitarbeiterin des Vereins PSYCHEX, Christa Simmen,
schon am 16.1.2012 die Haftprüfung beim BG Meilen unter Beilage der Vollmacht
unserer Klientin verlangt. In dieser Vollmacht figuriert auch mein Name
(Beilage 1). Die Klientin wurde nach der damaligen Verhandlung entlassen. Im
Zusammenhang mit diesem Verfahren hatte sie uns die Startverfügung des BG
Meilen zugefaxt, welche mich veranlasst hat, das Gericht auf den darin
enthaltenen Quatsch hinzuweisen (Beilagen 2 und 3). Eine Kopie ging an die
Verwaltungskommission des OGZ. Als
unsere Klientin im Februar erneut eingewiesen wurde, versuchte sie nach dem
positiven Erlebnis des vorangehenden Verfahrens, ihre Freiheit auf eigene
Faust durchzusetzen. Sie ist in den kalten Hammer des BG Meilen gelaufen.
Daraufhin ist sie ans Obergericht vorgestossen. Die
Abschmetterpraxis dieser Instanz ist kaum überbietbar, weshalb es taktisch
geschickter war, wieder bei der ersten Instanz - diesmal jedoch wieder mit
professioneller Verteidigung - anzutreten. Am 20. Februar 2012 faxte ich
sowohl ans BG Meilen wie ans Obergericht die Rückzugserklärung der Klientin
(Beilagen 4 und 5). Mein Anruf am 23. Februar 2012 beim BG Meilen hatte
keinen anderen Zweck als herauszufinden, ob die Abschreibungsverfügung des OG
dort schon eingetroffen war. Bei diesem Gespräch habe ich Schutte klar auf
mein Anliegen, die Vorakten und auf meinen Fax vom
20. Februar 2012 hingewiesen. Nach seinem Bocken habe ich mich stante
pede beim
OG nach dem Stand der Dinge erkundigt und dort - selbstverständlich ohne dass ich eine Vollmacht einreichen musste -
die Informationen erhalten, die Akten lägen vor, der Rückzug sei angekommen
und das Verfahren werde abgeschrieben. Im
Abschreibungsbeschluss des OG vom 27. Februar 2012 hat mich dieses als
Vertreter notiert (Beilage 6). Das
sagt ja wohl alles. Im Übrigen habe ich den Begriff „Idiot“ längst salonfähig
gemacht. Auszug aus einer Beschwerde ans Bundesgericht: Es ist dies nicht nur eine Geste gegenüber
dem Klient, welcher sich sicher besser fühlt, wenn er sieht, dass man für ihn
kämpft, sondern ein klares Signal an diese idiotischen Richter, welche man
selber den Massnahmen aussetzen müsste, die sie ihren Opfern zumuten (http://edmund.ch/more/1/23_Bern.html
Ziff. 13). Das Bundesgericht hat sich weder
veranlasst gesehen, mir eine Ordnungsbusse aufzubrummen noch Anzeige bei den
Anwaltswächtern zu erstatten. Das erscheint auch nichts als
logisch: Ich kann ja Richtern beispielsweise vorwerfen, willkürlich
entschieden zu haben. Das ist viel schärfer, als wenn ich lediglich von
Idioten rede. Im Begriff "Willkür" steckt eine Absicht, ein
fraudulöses Verhalten, während der "Idiot" nach halbwegs entschuldigt
ist, weil er als Stümper oder Ignorant gelten kann... Wenn
nun die Anwaltswächter der Ansicht sind, dieser Lümmel habe mich zu Recht
aufgefordert, zuerst eine Vollmacht einzureichen, bevor er mir die Auskunft
erteile, weshalb ich keine Veranlassung gehabt habe, ihn abzukanzeln, ist mir
das - wie ich schon im jüngst abgeschlossenen Verfahren
gegen mich unmissverständlich zum Ausdruck gebracht habe - erneut
schnurzegal. Eine der dortigen Busse angehängte Zusatzstrafe bringt mich in
den Genuss eines mit Sicherheit äusserst inspirierenden Aufenthaltes hinter
gesiebter Luft und wird mein Leben in verschiedener Hinsicht bereichern. Angesichts
meiner aktenkundigen Einkommens- und Vermögenslage ist das Verfahren
unentgeltlich. Im Gegensatz zum letzten
werde ich allerdings den neuen Fall durch alle Instanzen ziehen, damit sich
auch diese noch verewigen können. Sein
eigener Souverän RA
Edmund Schönenberger 6 Beilagen Schon wieder die Anwaltswächter des
Kantons Zürich Kommentar Insgeheim hatte ich gehofft, dass
die hinter mir her Hechelnden mich nicht bloss mit einer Busse, sondern einem
Berufsverbot belegen würden. Denn dann hätte im Beschwerdeverfahren eine
öffentliche Verhandlung anberaumt werden müssen - günstige Gelegenheit für
mich, den Herren samt ihren Lakaien wieder einmal wie schon 1999 gehörig die
Kutteln zu putzen. Das Bundesgericht
hat jedoch - ein klares Verbrechen gegen das in Art. 6 Ziff. 1 EMRK
verankerte Öffentlichkeitsgebot - schon früher entschieden, dass bei Bussen
nicht öffentlich verhandelt werden muss. Also habe ich den Fall sausen lassen
und hoffe nun darauf, dass die neue samt den übrigen schon ausgesprochenen
Bussen endlich einmal in Haft umgewandelt werden, ich so vom Privileg
exquisiter Erfahrungen profitieren und danach mit einem durch die staatlich
organisierte Klausur inspirierten pfeffrigen Berichtlein aufwarten kann. |
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